Maßeinheiten für Brennholz
Der Bundesverband Brennholzhandel, Brennholzproduktion e.V. beteiligt sich nicht an der Verbreitung von gängigen Umrechnungsformeln zwischen den einzelnen Maßeinheiten.
Diese sind ungenau und durch den Kunden in der Regel nicht nachprüfbar.
Generell sind alle am Markt gängigen Maßeinheiten erlaubt. Es ist jedoch zwischen Händler und Kunden die zu liefernde Maßeinheit genau abzustimmen. Sinnvollerweise sollte die so gewählt werden, dass die Menge bei der Lieferung überprüft werden kann!
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Ofenfertiges Scheitholz kann, wenn nach Volumen abgerechnet wird, nur in zwei Maßeinheiten angeboten werden
a) Lose geschüttet ( Schüttraummeter oder Schüttkubikmeter )
b) Gestapelt ( diese Form ist kein Raummeter )
Kaufen Sie als Kunde nur nach solchen Maßeinheiten, die Sie vor Ort auch nachprüfen können. Eine Ausnahme bildet die Abrechnung nach Gewicht. Dieses ist per Wiegekarte von einer geeichten Waage nachzuweisen.
Einen Meter lange, teilweise gespaltene Hölzer, aufgesetzt auf eine Höhe von 1,04 Meter und eine breite von einem Meter bezeichnet man als Raummeter oder Ster.
Ofenfertiges Scheitholz kann aufgesetzt niemals das Volumen erreichen, welches die selbe Menge Holz zuvor als Raummeter hatte. Daher ist von Umrechnungsfaktoren dringend abzuraten.