Verbandsnachrichten
Kurzform Qualitätsrichtlinien
Brennholz sollte unabhängig von der Holzart und des Trocknungsgrades:
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- äußerlich trocken und sauber sein
- frei von Ungeziefer und nicht definierbaren Belägen oder Verfärbungen sein
- als artenreines Holz einen Mischholzanteil von weniger als 10 % aufweisen
- neutral riechen
- an Menge und Qualität der Beschreibung ( z.B. Rechnung o. Angebot ) entsprechen
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Als lufttrocken angebotene Ware soll im Durchschnitt eine Holzfeuchte von 15 % bis maximal 25% aufweisen. Auf Abweichungen innerhalb eines Scheites oder einer Charge, sowie unterschiedliche Holzfeuchteverteilung zwischen dem äußeren und inneren Bereichen oder witterungsbedingte Wasserdampfaufnahme durch das Holz hat der Händler hinzuweisen und sie dem Kunden auf Wunsch zu erklären.
Für weitergehende Informationen beachten Sie bitte den ausführlichen Text der Qualitätskriterien auf der Internetseite des Bundesverbandes Brennholzhandel, Brennholzproduktion e.V.
Gibt es gültige Mengen-Umrechnungsfaktoren bei der Scheitholzlieferung?
Diese Frage wird häufig an unsere Geschäftsstelle gerichtet.
Hier unsere Erklärung und Stellungnahme:
Der Bundesverband Brennholzhandel und -produktion e. V. hat in seiner Satzung zum Qualitätszeichen Brennholz bewußt festgelegt, dass Scheitholz in Raummeter oder vorzugsweise Schüttkubikmeter im Lieferzustand abgerechnet wird, weil Verbraucher diese Liefermenge anhand der Volumenabmessungen des Lieferbehälters oder -fahrzeuges einfach kontrollieren können.
Umrechnungsfaktoren von Festmeter oder Raummeter in Schüttkubikmeter sind nicht zulässig, weil sie von vielen Faktoren abhängig sind, die der Verbraucher nicht kontrollieren oder nachvollziehen kann (z. B. Bezugsmaß Festmeter mit Rinde oder ohne Rinde, Stammdurchmesser, Holzart, Holzqualität, Krümmungen oder Astansätze, mittlerer Scheitquerschnitt, Scheitholzlänge, mittlere Holzfeuchte, Schütthöhe, Einfluss des Bedieners, Größe und Geometrie der Lieferbehälter, Verdichtung durch Transport).
Die über Literatur oder Internet oder Organisationen publizierten Umrechnungsfaktoren sind nicht allgemein verbindlich. Erfahrungsgemäß gelten diese Umrechnungsfaktoren nur für bestimmte betriebsindividuellen und holzspezifischen Bedingungen und sind mit einer verfahrensbedingten Streuung versehen.
Aus unserer Erfahrung werden Umrechnungsfaktoren teils gezielt und teils aus Unkenntnis eingesetzt. Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, keine Umrechnungsfaktoren auf ihren Internetseiten oder in ihren Geschäfts- und Werbeunterlagen zu verwenden, weil sie letztlich nur verwirren.
Die Mitgliedsbetriebe des Bundesverband Brennholzhandel und -produktion e.V. werden Ihnen vor dem Kauf und bei der Lieferung klare und für Sie verständliche Auskünfte zur Liefermenge geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Brennholzkauf vertrauensvoll an ein Verbandsmitglied aus Ihrer Nähe.