Der Gesetzgeber hat in der 1. BImSchV klar festgelegt, ab welchem Wert Brennholz als trocken gilt und somit in einem Kaminofen verbrannt werden darf. Das Holz muss einen Feuchtegehalt von unter 25 % haben. Je trockener das Holz ist, desto höher ist der Heizwert. An der Luft bei richtiger Lagerung getrocknet, liegt der Feuchtegehalt bei ca. 15 %. Dieser Wert kann sowohl nach unten, als auch nach oben leicht schwanken, da Holz immer wieder Feuchtigkeit aus der Luft aufnehmen und im Umkehrschluss auch wieder abgeben kann.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Holztrocknung. Zum einen ist dies die Trocknung auf natürlicher Weise an der Luft. Dafür benötigt man eine enorme Stellfläche und einen langen Zeitfaktor. Zum anderen kann man das feuchte Holz unter Zuhilfenahme von Wärme und einem Luftstrom technisch trocknen. Dafür braucht man wenig Platz und der Trocknungsprozess dauert nur wenige Tage.
An dieser Stelle wollen wir nicht das Für oder Wider der entsprechenden Trocknungsmethode beleuchten, sondern nur den Faktor Kosten betrachten. Egal, wie der Händler sein Holz trocknet: er muss dafür immer Geld in die Hand nehmen. Bei der technischen Trocknung muss die Wärme und der Strom für das Gebläse bezahlt werden. Trocknet man das Holz an der Luft, müssen die Kosten für die Lagerbehälter, für den Platzbedarf und für das aufwendigere Handling berücksichtigt werden.
Fazit: Trockenes, sofort brennbares Scheitholz ist gut und gerne 10,- € teurer als vergleichbare Ware zum Selbsteinlagern.
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